Wer Angehörige pflegt und sich nach dem Pflegezeitgesetz freistellen lässt, erhält bei der Alte Oldenburger in der privaten Pflegepflichtversicherung Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger eitsverhinderung. Die Leistungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben, sind der Höhe nach begrenzt und werden für pflegende Landwirte über Betriebshilfe oder einen pauschalen Tagesbetrag abgesichert.
Die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden bei Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des SGB XI gezahlt. Ihrer Höhe nach sind sie begrenzt auf die Mindestbeiträge, die von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung zu entrichten sind. Die dort tatsächlich gezahlten Beiträge dürfen sie nicht übersteigen.
In der Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beiträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz richtet sich nach den maßgeblichen Vorschriften des SGB V.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Pflegeunterstützungsgeld werden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des SGB V gezahlt, bei der Krankenversicherung der Landwirte nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des KVLG 1989.
Die Zahlung der Zuschüsse zur Krankenversicherung für eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung, bei der Postbeamtenkrankenkasse oder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten erfolgt während der Dauer des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach Maßgabe der einschlägigen Vorschrift des SGB XI. Die Zuschüsse zu den Beiträgen belaufen sich auf den Betrag, der bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitgeberanteil aufzubringen wäre. Sie dürfen die tatsächliche Höhe der Beiträge nicht übersteigen.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus dem Pflegeunterstützungsgeld werden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des SGB III gezahlt.
Die Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Pflegeunterstützungsgeld werden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des SGB VI gezahlt.
Für Pflichtmitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk werden die Beiträge nach Maßgabe der einschlägigen Vorschrift des SGB XI gezahlt.
In der Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beiträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten Betriebshilfe entsprechend den Vorschriften des KVLG 1989. Diese Kosten werden der landwirtschaftlichen Pflegekasse erstattet. Für privat pflegeversicherte landwirtschaftliche Unternehmer wird stattdessen ein pauschaler Betrag in Höhe von 200 Euro täglich für bis zu zehn Arbeitstage Betriebshilfe gezahlt.
In der Tarifstufe PVB werden die Zahlungen auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich zur Pflege eines Angehörigen freistellen lässt oder kurzzeitig an der Arbeit verhindert ist, kann Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Die Beträge richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und sind nach oben begrenzt: Sie dürfen die tatsächlich gezahlten Beiträge nicht überschreiten. Landwirtschaftliche Unternehmer bekommen entweder Betriebshilfe oder – bei privater Pflegeversicherung – 200 Euro täglich für bis zu zehn Arbeitstage. In der Tarifstufe PVB werden alle Zahlungen auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Häufige Fragen
Wie hoch fallen die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung während einer Pflegezeit aus?
Sie sind begrenzt auf die Mindestbeiträge, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung zahlen müssen, und dürfen die tatsächlich gezahlten Beiträge nicht übersteigen.
Welche Leistung erhalten privat pflegeversicherte Landwirte statt Betriebshilfe?
Für privat pflegeversicherte landwirtschaftliche Unternehmer wird ein pauschaler Betrag von 200 Euro täglich für bis zu zehn Arbeitstage Betriebshilfe gezahlt.
Was gilt für Leistungen in der Tarifstufe PVB?
In der Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse, Beiträge und Zahlungen jeweils auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld?
Der Zuschuss entspricht dem Betrag, der bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitgeberanteil aufzubringen wäre, und darf die tatsächliche Höhe der Beiträge nicht übersteigen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025