Bei der Alte Oldenburger Krankenvoll erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationären Pflegeeinrichtungen pauschale monatliche Erstattungen für pflegebedingte Aufwendungen – gestaffelt von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.005 Euro bei Pflegegrad 5. Für Menschen mit Behinderungen in besonderen vollstationären Einrichtungen gilt eine gesonderte Pauschale von fünfzehn Prozent der vereinbarten Vergütung, höchstens 266 Euro je Kalendermonat.
Bei vollstationären Pflegeeinrichtungen werden im Rahmen der gültigen Pflegesätze die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und für medizinische Behandlungspflege pauschal erstattet. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: 770 Euro je Kalendermonat
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: 1.262 Euro je Kalendermonat
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: 1.775 Euro je Kalendermonat
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: 2.005 Euro je Kalendermonat
Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung werden insoweit übernommen, als der jeweils zustehende Leistungsbetrag die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und für medizinische Behandlungspflege übersteigt.
In der Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Versicherten Personen der Pflegegrade 2 bis 5 werden bei Pflege in einer vollstationären Einrichtung, in der die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung oder die soziale Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen, die pflegebedingten Aufwendungen mit einem Betrag in Höhe von fünfzehn Prozent der vereinbarten Vergütung abgegolten – im Einzelfall höchstens 266 Euro je Kalendermonat.
Dies gilt auch für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 in Räumlichkeiten, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erhalten.
Wird für die Tage, an denen die versicherte Person zu Hause gepflegt und betreut wird, anteiliges Pflegegeld beansprucht, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
In der Tarifstufe PVB wird der Betrag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Wer vollstationär gepflegt wird, bekommt je nach Pflegegrad einen festen monatlichen Betrag für die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege erstattet. Reicht dieser Betrag über die reinen Pflegekosten hinaus, kann der Rest auch für Unterkunft und Verpflegung genutzt werden. Für Menschen mit Behinderungen in besonderen Einrichtungen gibt es stattdessen eine eigene Pauschale mit einer festen Höchstgrenze. In der Tarifstufe PVB werden die genannten Beträge entsprechend dem tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es je Pflegegrad für die vollstationäre Pflege?
Pro Kalendermonat werden bei Pflegegrad 2 770 Euro, bei Pflegegrad 3 1.262 Euro, bei Pflegegrad 4 1.775 Euro und bei Pflegegrad 5 2.005 Euro erstattet.
Werden auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen?
Ja, aber nur insoweit, als der zustehende Leistungsbetrag die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege übersteigt.
Welche Leistung gilt für Menschen mit Behinderungen in besonderen Einrichtungen?
Für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5 in solchen Einrichtungen werden die Aufwendungen mit fünfzehn Prozent der vereinbarten Vergütung abgegolten, höchstens jedoch 266 Euro je Kalendermonat.
Was passiert mit den Beträgen in der Tarifstufe PVB?
In der Tarifstufe PVB werden die genannten Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025