Bei der Alte Oldenburger Krankenvoll profitieren Versicherte im Basistarif von besonderen Regeln zur Höchstbeitragsgarantie und zur Beitragshöhe in der privaten Pflegepflichtversicherung. So gilt die Höchstbeitragsgarantie ohne Vorversicherungszeit, und bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit sinkt der Beitrag auf 50 Prozent des Höchstbeitrages – diese Vergünstigungen enden allerdings, sobald die Versicherung im Basistarif endet.
Für Versicherungsverträge, die mit Personen abgeschlossen werden, die im Basistarif versichert sind, gilt Folgendes:
Abweichend von den allgemeinen Regelungen gilt:
- Die Höchstbeitragsgarantie wird nicht von einer Vorversicherungszeit abhängig gemacht.
- Der zu zahlende Beitrag wird bei Versicherten im Basistarif ab 1. Januar 2009 auf 50 Prozent des Höchstbeitrages herabgesetzt, wenn der Beitrag der versicherten Person zur Krankenversicherung wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuch (SGB) – Zweites Buch (II) – oder des SGB XII auf den halben Höchstbeitrag vermindert ist.
- Der zu zahlende Beitrag wird bei Versicherten im Basistarif ab 1. Januar 2009 auf 50 Prozent des Höchstbeitrages herabgesetzt, wenn allein durch die Zahlung des Höchstbeitrages zur privaten Pflegepflichtversicherung Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II oder des SGB XII entsteht.
Endet die Versicherung im Basistarif, entfallen diese Zusatzvereinbarungen für die private Pflegepflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Basistarif versichert ist, muss für die Höchstbeitragsgarantie keine Vorversicherungszeit nachweisen. Ist der Beitrag zur Krankenversicherung wegen Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII bereits halbiert, sinkt auch der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung auf die Hälfte des Höchstbeitrages. Dasselbe gilt, wenn erst durch die Zahlung des vollen Höchstbeitrages eine Hilfebedürftigkeit entstehen würde. Endet die Versicherung im Basistarif, gelten diese Sonderregelungen nicht mehr.
Häufige Fragen
Ist für die Höchstbeitragsgarantie eine Vorversicherungszeit nötig?
Nein. Für Versicherte im Basistarif wird die Höchstbeitragsgarantie nicht von einer Vorversicherungszeit abhängig gemacht.
Wann wird der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrages gesenkt?
Der Beitrag wird ab 1. Januar 2009 auf 50 Prozent des Höchstbeitrages herabgesetzt, wenn der Beitrag zur Krankenversicherung wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II oder SGB XII bereits auf den halben Höchstbeitrag vermindert ist, oder wenn allein durch die Zahlung des Höchstbeitrages zur privaten Pflegepflichtversicherung eine solche Hilfebedürftigkeit entsteht.
Was passiert mit diesen Sonderregelungen, wenn die Versicherung im Basistarif endet?
Endet die Versicherung im Basistarif, entfallen diese Zusatzvereinbarungen für die private Pflegepflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025