Bei der Krankenvollversicherung der Alte Oldenburger endet der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, an dem das Versicherungsverhältnis beendet wird – und zwar auch für Versicherungsfälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, also noch schweben.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Dies gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Sobald das Versicherungsverhältnis endet, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das betrifft auch Versicherungsfälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, sondern noch laufen.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Sind laufende, noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle nach dem Ende weiterhin abgedeckt?
Nein. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025