Wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, erstattet die Alte Oldenburger in der Pflegeversicherung Krankenvoll für die häusliche Ersatzpflege je Kalenderjahr Aufwendungen bis zu 1.612 Euro. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen aus der häuslichen Gemeinschaft gilt eine Begrenzung auf das Pflegegeld, während der Leistungsbetrag durch nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege auf bis zu 2.418 Euro steigen kann.
Aufwendungen werden im Einzelfall mit bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr erstattet.
Wird die Ersatzpflege durch Pflegepersonen geleistet, die mit der versicherten Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben, gilt eine Begrenzung. Die Erstattung ist dann auf den Betrag des Pflegegeldes für den festgestellten Pflegegrad begrenzt.
Zusätzlich können auf Nachweis notwendige Aufwendungen erstattet werden, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind. Die Erstattungen für die Ersatzpflege durch diese Personen und für ihre nachgewiesenen Aufwendungen sind zusammen auf den oben genannten Betrag begrenzt.
Im genannten Fall der Verhinderung gilt die Begrenzung auf das Pflegegeld mit der Maßgabe, dass die Aufwendungen des Versicherers den Betrag des Pflegegeldes für bis zu zwei Monate nicht überschreiten dürfen.
In diesem Fall der Verhinderung kann der Leistungsbetrag im Kalenderjahr um bis zu 100 Prozent der Mittel für eine Kurzzeitpflege erhöht werden. Voraussetzung ist, dass die Mittel der Kurzzeitpflege in dem Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommen worden sind. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
Wird die Ersatzpflege erwerbsmäßig ausgeübt, erfolgt die Erstattung in Höhe des oben genannten Betrages.
Der Leistungsbetrag kann sich um bis zu 806 Euro auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöhen. Das gilt, soweit im Kalenderjahr für diesen Betrag noch keine Leistung für Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Bei Inanspruchnahme des Erhöhungsbetrages vermindern sich die Leistungen für Kurzzeitpflege entsprechend. Wurde bei den Leistungen für Kurzzeitpflege bereits der Erhöhungsbetrag in Anspruch genommen, wird dieser auf die Leistungen der Ersatzpflege angerechnet. Das bedeutet, der Leistungsbetrag kann sich auch vermindern.
In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Fällt die reguläre Pflegeperson zeitweise aus, übernimmt der Versicherer die Kosten einer Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. Pflegen nahe Angehörige oder Personen aus dem gleichen Haushalt, ist die Erstattung auf das Pflegegeld begrenzt, wobei nachgewiesene Aufwendungen zusätzlich erstattet werden können. Durch nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege lässt sich der Betrag um bis zu 806 Euro auf insgesamt 2.418 Euro erhöhen. In der Tarifstufe PVB gelten anteilig gekürzte Beträge.
Häufige Fragen
Wie viel wird für eine Ersatzpflege pro Jahr erstattet?
Im Einzelfall werden Aufwendungen mit bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr erstattet.
Was gilt, wenn ein naher Angehöriger die Ersatzpflege übernimmt?
Bei Pflege durch Personen, die bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben, ist die Erstattung auf den Betrag des Pflegegeldes für den festgestellten Pflegegrad begrenzt. Zusätzlich können nachgewiesene, notwendige Aufwendungen der Pflegeperson erstattet werden, wobei beides zusammen auf den Jahresbetrag begrenzt bleibt.
Kann sich der Leistungsbetrag über 1.612 Euro hinaus erhöhen?
Ja, er kann sich um bis zu 806 Euro auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöhen, soweit für diesen Betrag noch keine Leistung für Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Bei Nutzung des Erhöhungsbetrages vermindern sich die Leistungen für Kurzzeitpflege entsprechend.
Was gilt in der Tarifstufe PVB?
In der Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025