Wer als Mitglied einer anerkannten Solidargemeinschaft seine Pflegeabsicherung bei der Alte Oldenburger in der privaten Pflegeversicherung erfüllt, zahlt unter bestimmten Voraussetzungen einen reduzierten Beitrag: Solange sich der Beitrag zur Solidargemeinschaft vermindert, sinkt auch der Pflegeversicherungsbeitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung. Diese Zusatzvereinbarung setzt die entsprechende gesetzliche Vorgabe für Mitglieder solcher Gemeinschaften um.
Diese Regelung gilt für Versicherungsverträge, die mit Personen abgeschlossen werden, die
- Mitglied in einer gesetzlich genannten Solidargemeinschaft sind und
- in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht bei einem privaten Versicherungsunternehmen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit versichert sind.
Zur Umsetzung der maßgeblichen gesetzlichen Vorgabe gilt für diese Personen Folgendes:
Der zu zahlende Beitrag wird auf 50 Prozent des Höchstbeitrages der sozialen Pflegeversicherung herabgesetzt. Diese Herabsetzung gilt, solange sich der Beitrag der versicherten Person zur Solidargemeinschaft vermindert.
Was bedeutet das konkret?
Wer Mitglied einer anerkannten Solidargemeinschaft ist und zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen muss, kann von einem reduzierten Beitrag profitieren. Der Beitrag zur Pflegeversicherung sinkt in diesem Fall auf die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung. Diese Ermäßigung gilt so lange, wie sich auch der Beitrag zur Solidargemeinschaft vermindert.
Häufige Fragen
Für wen gilt diese Beitragsregelung überhaupt?
Sie gilt für Personen, die Mitglied in einer gesetzlich genannten Solidargemeinschaft sind und zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind.
Wie hoch ist der reduzierte Beitrag?
Der zu zahlende Beitrag wird auf 50 Prozent des Höchstbeitrages der sozialen Pflegeversicherung herabgesetzt.
Wie lange gilt die Beitragsherabsetzung?
Die Herabsetzung gilt, solange sich der Beitrag der versicherten Person zur Solidargemeinschaft vermindert.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025