Bei der Alte Oldenburger Krankenvollversicherung müssen Willenserklärungen und Anzeigen an den Versicherer in Textform erfolgen, damit sie wirksam sind. Wer dem Versicherer etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben möchte, sollte diese Form beachten.
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Was bedeutet das konkret?
Alle Erklärungen und Mitteilungen, die an den Versicherer gerichtet werden, müssen in Textform abgegeben werden. Das gilt sowohl für Willenserklärungen als auch für Anzeigen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich mich an den Versicherer wenden?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer müssen in Textform erfolgen.
Gilt die Textform auch für Anzeigen an den Versicherer?
Ja, sowohl Willenserklärungen als auch Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025