Bei der Alte Oldenburger in der Pflegepflichtversicherung Krankenvoll gibt es einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung nahestehender Pflegepersonen. Erstattet werden zweckgebundene Aufwendungen etwa für teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, wobei nicht verbrauchte Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden können.
Erstattet werden zweckgebundene Aufwendungen für qualitätsgesicherte Leistungen. Diese dienen der Entlastung nahestehender Pflegepersonen sowie der selbstbestimmten Entlastung des Alltags. Voraussetzung ist der Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen:
- der teilstationären Pflege
- der Kurzzeitpflege
- der Pflegekräfte, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung
- der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag
Diese Aufwendungen werden bis zu 125 Euro monatlich erstattet.
Wird dieser Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
In Tarifstufe PVB wird der jeweils zu zahlende Betrag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Für qualitätsgesicherte Angebote, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten, gibt es einen monatlichen Zuschuss von bis zu 125 Euro. Die Aufwendungen müssen zweckgebunden sein und mit bestimmten Pflegeleistungen zusammenhängen, etwa teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege oder anerkannten Alltagsunterstützungsangeboten. Wird das Geld in einem Jahr nicht vollständig genutzt, lässt sich der Rest in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. In der Tarifstufe PVB wird der zu zahlende Betrag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der monatliche Entlastungsbetrag?
Zweckgebundene Aufwendungen für die genannten Leistungen werden bis zu 125 Euro monatlich erstattet.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen am Jahresende?
Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Für welche Leistungen kann der Betrag verwendet werden?
Er kann für qualitätsgesicherte Leistungen im Zusammenhang mit teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege, Pflegekräften (in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) sowie nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Gilt der volle Betrag auch in der Tarifstufe PVB?
Nein. In Tarifstufe PVB wird der jeweils zu zahlende Betrag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025