Bei der Alte Oldenburger Krankenvoll werden die Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe je Kalendermonat nach Pflegegrad erstattet – von bis zu 761 Euro bei Pflegegrad 2 über 1.432 Euro und 1.778 Euro bis zu 2.200 Euro bei Pflegegrad 5. Erstattungsfähig sind die vereinbarten Vergütungen der Pflegedienste; verzichtet eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf eine vertragliche Vergütungsregelung, werden höchstens 80 Prozent dieser Beträge erstattet.
Die Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe werden je Kalendermonat wie folgt erstattet:
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis zu 761 Euro,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 bis zu 1.432 Euro,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 bis zu 1.778 Euro,
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 bis zu 2.200 Euro.
Erstattungsfähig sind die Vergütungen, die zwischen den Trägern des Pflegedienstes und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung vereinbart sind. Das gilt, soweit nicht die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Gebührenordnung für die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung der Pflegebedürftigen Anwendung findet.
Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für ihre ambulanten Leistungen unmittelbar mit der versicherten Person vereinbaren. In diesem Fall werden jedoch höchstens 80 Prozent der oben genannten Beträge erstattet.
In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Für die Pflege zu Hause gibt es je nach Pflegegrad einen monatlichen Höchstbetrag, der erstattet wird – er steigt mit dem Pflegegrad an. Grundlage sind die zwischen Pflegedienst und Pflegeversicherung vereinbarten Vergütungen. Vereinbart eine Pflegeeinrichtung ihren Preis direkt mit der versicherten Person, weil keine vertragliche Vergütungsregelung besteht, werden höchstens 80 Prozent der Beträge erstattet. In der Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Häufige Fragen
Wie viel wird für häusliche Pflegehilfe pro Monat erstattet?
Der monatliche Höchstbetrag richtet sich nach dem Pflegegrad: bis zu 761 Euro bei Pflegegrad 2, bis zu 1.432 Euro bei Pflegegrad 3, bis zu 1.778 Euro bei Pflegegrad 4 und bis zu 2.200 Euro bei Pflegegrad 5.
Was passiert, wenn eine Pflegeeinrichtung keine vertragliche Vergütungsregelung hat?
Zugelassene Pflegeeinrichtungen ohne vertragliche Vergütungsregelung können den Preis unmittelbar mit der versicherten Person vereinbaren. In diesem Fall werden jedoch höchstens 80 Prozent der genannten Beträge erstattet.
Welche Vergütungen sind erstattungsfähig?
Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern des Pflegedienstes und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung vereinbarten Vergütungen, soweit nicht die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Gebührenordnung für die ambulante Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung Anwendung findet.
Gelten die Beträge in jeder Tarifstufe in voller Höhe?
Nein. In der Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025