Bei der Alte Oldenburger übernimmt die private Pflegeversicherung im Rahmen der Krankenvollversicherung die Kosten für Pflegehilfsmittel aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis sowie Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise gestellt, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis 40 Euro monatlich erstattet und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme bezuschusst.
Der Versicherer erstattet die Pflegehilfsmittel, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführt sind. Dieses Verzeichnis wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. regelmäßig fortgeschrieben. Dabei werden der medizinisch-technische Fortschritt, die pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts berücksichtigt.
Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, die nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind, sind im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig. Die entsprechenden Bedingungen müssen erfüllt sein, und die Pflegehilfsmittel dürfen nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sein.
Pflegehilfsmittel können grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege dienen, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel werden in allen geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen. Lehnen versicherte Personen die leihweise Überlassung eines technischen Pflegehilfsmittels ohne zwingenden Grund ab, müssen sie die Aufwendungen für das technische Pflegehilfsmittel in vollem Umfang selbst tragen.
Soweit eine Leihe nicht möglich ist, werden die Aufwendungen für technische Pflegehilfsmittel zu 100 Prozent erstattet. Dabei gilt:
- Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, tragen eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel.
- In Härtefällen kann der Versicherer von der Selbstbeteiligung absehen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu 40 Euro je Kalendermonat erstattet.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind auf 4.000 Euro je Maßnahme begrenzt.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung und dient der Zuschuss der Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes, ist der Zuschuss auf den Betrag begrenzt, der sich ergibt, wenn die Kosten der Maßnahme durch die Anzahl der zuschussberechtigten Bewohner geteilt werden. Dabei werden Kosten der Maßnahme von bis zu 16.000 Euro berücksichtigt. Die Begrenzung auf 4.000 Euro je Maßnahme gilt entsprechend.
In Tarifstufe PVB werden die vorgesehenen Leistungen auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Erstattet werden Pflegehilfsmittel, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis stehen; nur ausnahmsweise sind auch nicht gelistete unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig. Technische Pflegehilfsmittel bekommt man bevorzugt leihweise – wer die Leihe ohne zwingenden Grund ablehnt, zahlt selbst. Ist keine Leihe möglich, gibt es 100 Prozent Erstattung, wobei Erwachsene zehn Prozent, maximal 25 Euro je Hilfsmittel, selbst tragen. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden mit bis zu 40 Euro monatlich und Wohnumfeldmaßnahmen mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme bezuschusst.
Häufige Fragen
Welche Pflegehilfsmittel werden überhaupt erstattet?
Erstattet werden die Pflegehilfsmittel, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführt sind. Nicht gelistete Pflegehilfsmittel sind nur im Einzelfall erstattungsfähig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen Leistungsträgern zu leisten sind.
Muss ich bei technischen Pflegehilfsmitteln etwas selbst bezahlen?
Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise überlassen. Ist eine Leihe nicht möglich, erfolgt eine Erstattung zu 100 Prozent, wobei Versicherte ab 18 Jahren eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel, tragen. In Härtefällen kann der Versicherer auf die Selbstbeteiligung verzichten.
Wie viel gibt es für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes?
Die Zuschüsse sind auf 4.000 Euro je Maßnahme begrenzt. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam und dient die Maßnahme dem gemeinsamen Wohnumfeld, werden Kosten von bis zu 16.000 Euro berücksichtigt und durch die Anzahl der zuschussberechtigten Bewohner geteilt; die Grenze von 4.000 Euro je Maßnahme gilt entsprechend.
Was passiert, wenn ich die leihweise Überlassung eines technischen Pflegehilfsmittels ablehne?
Wer die leihweise Überlassung eines technischen Pflegehilfsmittels ohne zwingenden Grund ablehnt, muss die Aufwendungen dafür in vollem Umfang selbst tragen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025