Wer bei der Alte Oldenburger in der privaten Pflegepflichtversicherung kündigen möchte, findet hier die geltenden Fristen und Bedingungen: Endet die Versicherungspflicht einer versicherten Person, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten rückwirkend zum Ende der Pflicht kündigen. Geregelt sind außerdem der Nachweis der Versicherungspflicht, die Beitragspflicht bis zu bestimmten Zeitpunkten, die Übertragung der Alterungsrückstellung an einen neuen Versicherer sowie besondere Kündigungsmöglichkeiten bei Auslandsaufenthalt und Beitrittsrecht.
Endet für eine versicherte Person die Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung, kann der Versicherungsnehmer die private Pflegepflichtversicherung dieser Person kündigen. Ein solches Ende der Versicherungspflicht liegt zum Beispiel vor:
- wegen Eintritts der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung,
- wegen Beendigung der privaten Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen,
- wegen Beendigung einer der Pflicht zur Versicherung genügenden privaten Krankenversicherung, deren Fortführung bei einem anderen Versicherer erfolgt,
- oder wegen Wegfall sonstiger Voraussetzungen, die die Versicherungspflicht der versicherten Person begründen.
Die Kündigung ist binnen drei Monaten seit Beendigung der Versicherungspflicht rückwirkend zu deren Ende möglich.
Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer den Eintritt der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten hat.
Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung zu.
Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis der betroffenen versicherten Person nur zum Ende des Monats kündigen, in dem er das Ende der Versicherungspflicht nachweist. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses zu.
Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung gleich.
Bei fortbestehender Versicherungspflicht wird eine Kündigung erst wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Kündigungsfrist nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist.
Bei Kündigung des Versicherungsverhältnisses und gleichzeitigem Abschluss eines neuen Vertrages der privaten Pflegepflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass der Versicherer die für die versicherte Person kalkulierte Alterungsrückstellung in Höhe des Übertragungswertes an den neuen Versicherer überträgt. Bestehen bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses Beitragsrückstände, kann der Versicherer die zu übertragende Alterungsrückstellung bis zum vollständigen Beitragsausgleich zurückbehalten.
Ein Versicherungsverhältnis, das wegen Auslandsaufenthalt auf einer besonderen Vereinbarung beruht, kann der Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten. Der Versicherungsnehmer kann ein solches Versicherungsverhältnis ferner auch unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Ein durch das Beitrittsrecht begründetes Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer ferner mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (technischer Versicherungsbeginn); es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Pflicht zur privaten Pflegepflichtversicherung für eine versicherte Person wegfällt, darf der Versicherungsnehmer innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Ende dieser Pflicht kündigen. Die Kündigung wird jedoch nur wirksam, wenn er den Eintritt der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung rechtzeitig nachweist – bei fortbestehender Pflicht muss er zudem eine lückenlose Weiterversicherung bei einem neuen Versicherer belegen. Bei einem Wechsel kann die Alterungsrückstellung an den neuen Versicherer übertragen werden. Für Verträge wegen Auslandsaufenthalt und Verträge aus dem Beitrittsrecht gelten eigene Kündigungsfristen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich kündigen, wenn die Versicherungspflicht meiner versicherten Person endet?
Der Versicherungsnehmer kann binnen drei Monaten seit Beendigung der Versicherungspflicht rückwirkend zu deren Ende kündigen. Später ist eine Kündigung nur noch zum Ende des Monats möglich, in dem das Ende der Versicherungspflicht nachgewiesen wird.
Was passiert, wenn ich den Eintritt der Versicherungspflicht nicht nachweise?
Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Nachweis über den Eintritt der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nicht innerhalb von zwei Monaten nach einer entsprechenden Aufforderung des Versicherers in Textform erbracht wird. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Versäumung der Frist nicht zu vertreten hat.
Kann ich die angesparte Alterungsrückstellung mitnehmen, wenn ich zu einem neuen Versicherer wechsle?
Ja. Bei Kündigung und gleichzeitigem Abschluss eines neuen Vertrages der privaten Pflegepflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die kalkulierte Alterungsrückstellung in Höhe des Übertragungswertes an den neuen Versicherer übertragen wird. Bei Beitragsrückständen kann der Versicherer sie bis zum vollständigen Ausgleich zurückbehalten.
Welche Frist gilt bei einem Vertrag wegen Auslandsaufenthalt?
Ein solches Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025