Bei der Alte Oldenburger im Bereich Krankenvoll erstattet die teilstationäre Pflege je Kalendermonat für allgemeine Pflegeleistungen gestaffelt nach Pflegegrad – von bis zu 689 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 1.995 Euro bei Pflegegrad 5. Innerhalb dieser Höchstbeträge sind auch die notwendige Beförderung zur und von der Tages- oder Nachtpflege, die Betreuung sowie die medizinische Behandlungspflege abgedeckt.
Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat erstattet:
- bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 bis zu 689 Euro
- bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3 bis zu 1.298 Euro
- bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 bis zu 1.612 Euro
- bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 bis zu 1.995 Euro
Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch weitere Aufwendungen erstattungsfähig:
- die Aufwendungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person zu und von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege
- die Aufwendungen für Betreuung
- die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
Erstattungsfähig sind die Pflegesätze, die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatzkommissionen vereinbart wurden.
Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistungen unmittelbar mit der versicherten Person vereinbaren. In diesem Fall werden jedoch höchstens 80 Prozent der oben genannten Beträge erstattet.
In der Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Bei teilstationärer Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege übernimmt der Versicherer für allgemeine Pflegeleistungen monatliche Höchstbeträge, die mit dem Pflegegrad ansteigen. Innerhalb dieser Beträge sind auch die notwendige Beförderung zur und von der Einrichtung, die Betreuung sowie die medizinische Behandlungspflege abgedeckt. Wenn keine vertragliche Vergütungsregelung mit der Pflegeeinrichtung besteht, werden höchstens 80 Prozent der genannten Beträge erstattet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die monatliche Erstattung bei Tages- und Nachtpflege je Pflegegrad?
Je Kalendermonat werden für allgemeine Pflegeleistungen erstattet: bei Pflegegrad 2 bis zu 689 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro.
Sind Fahrtkosten zur Tages- oder Nachtpflege mit abgedeckt?
Ja, im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person zwischen Wohnung und Einrichtung erstattungsfähig, ebenso die Betreuung und die notwendige medizinische Behandlungspflege.
Was gilt, wenn mit der Pflegeeinrichtung keine Vergütungsregelung besteht?
Verzichtet eine zugelassene Pflegeeinrichtung auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung oder kommt eine solche nicht zustande, kann der Preis unmittelbar mit der versicherten Person vereinbart werden. In diesem Fall werden höchstens 80 Prozent der genannten Beträge erstattet.
Gelten die Beträge in jeder Tarifstufe in voller Höhe?
Nein, in der Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025