Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger können Versicherungsnehmer ihren Vertrag jederzeit kündigen – wahlweise sofort ab Zugang der Erklärung oder zu einem späteren, auch vor dem eigentlichen Ablauftermin liegenden Zeitpunkt. Ergänzend gibt es ein Teilkündigungsrecht für einzelne Risiken oder Leistungen sowie eine Innovationsgarantie, durch die spätere, ausschließlich vorteilhafte Bedingungsänderungen automatisch für den Vertrag gelten.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt. Dies ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Eine Teilkündigung durch den Versicherer ist nur nach den einschlägigen Bestimmungen möglich.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit beenden – sofort oder zu einem selbst gewählten späteren Zeitpunkt, auch schon vor dem regulären Ablauf. Zusätzlich lassen sich auch nur einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass gleich der ganze Vertrag endet; die jeweils andere Seite darf danach aber den Gesamtvertrag kündigen. Werden die Bedingungen später ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers verbessert, gelten diese Verbesserungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit mit.
Häufige Fragen
Kann ich meine Hausratversicherung schon vor dem Ablauftermin kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen, mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem späteren gewünschten Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Was bedeutet das Teilkündigungsrecht?
Beide Parteien können einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der andere Vertragspartner darf daraufhin den Gesamtvertrag kündigen, wenn seine Kündigung spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung eingeht.
Profitiere ich automatisch von späteren Verbesserungen der Bedingungen?
Ja. Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. Über die Neuerungen wird der Versicherungsnehmer rechtzeitig informiert.
Was passiert, wenn eine Leistungserweiterung Mehrbeitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung ein Mehrbeitrag verbunden und sind die Leistungserweiterungen nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024