Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch dann bestehen, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Versicherungsfall grob fahrlässig verursacht hat – die Versicherungsleistung wird in diesem Fall nicht entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt. Der Schutz gilt bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind mitversichert. Dabei erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig verursacht, wird die Leistung nicht anteilig nach dem Grad des Verschuldens gekürzt. Der Schaden ist stattdessen mitversichert. Diese Regelung gilt bis zu dem Betrag, der im Versicherungsschein festgehalten ist.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursache?
Nein. Eine Kürzung der Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens erfolgt nicht. Der Schaden ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch, wenn nicht ich selbst, sondern ein Repräsentant den Schaden verursacht hat?
Ja. Die Regelung gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für seinen Repräsentanten, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Bis zu welcher Höhe besteht der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem Betrag, der im Versicherungsschein genannt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024