Feuerlöschkosten sind im Rahmen der Hausratversicherung der Alte Oldenburger mitversichert, wenn sie im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen und etwa von der Feuerwehr oder anderen Institutionen geltend gemacht werden. Damit sind auch die Aufwendungen abgedeckt, die durch die Brandbekämpfung selbst verursacht werden.
Feuerlöschkosten sind mitversichert, wenn sie im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden. Das gilt zum Beispiel für Kosten, die von der Feuerwehr oder anderen Institutionen geltend gemacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen bei einem Versicherungsfall Kosten für das Löschen eines Brandes, sind diese mitversichert. Dazu zählen etwa Kosten, die die Feuerwehr oder andere Institutionen geltend machen.
Häufige Fragen
Sind die Kosten für einen Feuerwehreinsatz abgedeckt?
Ja, Feuerlöschkosten, die zum Beispiel von der Feuerwehr geltend gemacht werden, sind im Rahmen eines Versicherungsfalles mitversichert.
Gilt der Schutz nur für die Feuerwehr oder auch für andere Stellen?
Mitversichert sind Feuerlöschkosten, die von der Feuerwehr oder anderen Institutionen geltend gemacht werden.
Wann sind die Feuerlöschkosten mitversichert?
Sie sind mitversichert, wenn sie im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024