Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer nach einem Schaden arglistig über Tatsachen zu Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Rechtskräftige Strafurteile wegen Vorsatzes oder Betruges gelten dabei als Beweis.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden absichtlich verursacht, bekommt vom Versicherer nichts. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Zahlung kürzen, und zwar umso stärker, je schwerer das Verschulden wiegt. Auch wer nach einem Schaden bewusst falsche Angaben zu Grund oder Höhe der Entschädigung macht, verliert den Anspruch. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes oder Betruges gilt dabei jeweils als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Welche Folgen hat es, wenn ich bei der Schadenmeldung falsche Angaben mache?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes gilt als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung. Ein rechtskräftiges Urteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gilt als Beweis für die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024