Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten so zurechnen lassen, als wäre es sein eigenes – wer also im Namen oder an Stelle des Versicherungsnehmers handelt, dessen Wissen und Tun wirken unmittelbar auf den Versicherungsschutz zurück.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handeln oder wissen Personen, die als Repräsentanten des Versicherungsnehmers auftreten, so wird dies dem Versicherungsnehmer selbst angerechnet. Sein Verhalten und seine Kenntnis stehen damit dem Verhalten und der Kenntnis dieser Repräsentanten gleich.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten anderer Personen zugerechnet?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das, was ein Repräsentant weiß, für mich als Versicherungsnehmer?
Ja, nicht nur das Verhalten, sondern auch die Kenntnis der Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024