Wenn die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung einen Schaden ersetzt, geht der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten in genau diesem Umfang auf den Versicherer über. Gegenüber Personen aus der häuslichen Gemeinschaft greift dieser Übergang jedoch nur, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde – und der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche fristgerecht sichern und bei deren Durchsetzung mitwirken.
Übergang von Ersatzansprüchen
Hat der Versicherungsnehmer einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer beim Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht wahren. Dabei sind die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten. Nach dem Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss der Versicherungsnehmer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann.
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Die Kürzung erfolgt in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt der Versicherer einen Schaden, übernimmt er in gleichem Umfang den Anspruch, den der Versicherungsnehmer gegen einen Schädiger hatte. Lebt der Schädiger mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt, wird dieser Übergang nur bei vorsätzlicher Schadensverursachung durchgesetzt. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche form- und fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung mithelfen; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht kann die Leistung ganz oder anteilig entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schädiger, wenn der Versicherer zahlt?
Der Ersatzanspruch gegen den Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegen jemanden aus meinem Haushalt?
Richtet sich der Anspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer beim Schadenseintritt in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ersatzansprüche?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit erforderlich.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht leistungspflichtig, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024