Welche Gegenstände in der Hausratversicherung der Alte Oldenburger als Wertsachen gelten, klärt dieser Abschnitt: Dazu zählen unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Sachen aus Gold oder Platin sowie Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten. Erklärt wird außerdem, welche Anforderungen ein Wertschutzschrank erfüllen muss und welche Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten.
Wertsachen
Zu den versicherten Wertsachen gehören:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter dem vorstehenden Punkt genannt sind;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder bündig in der Wand oder im Fußboden eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen:
- für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin der im Versicherungsschein genannte Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welche Gegenstände als Wertsachen gelten, etwa Bargeld, Urkunden, Schmuck, Edelsteine, Gold- oder Platinsachen, Pelze, Kunstgegenstände und alte Antiquitäten. Ein Wertschutzschrank muss anerkannt sein und – wenn er freistehend ist – mindestens 200 kg wiegen oder fachmännisch verankert bzw. eingelassen sein. Für Wertsachen, die nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank liegen, gelten die im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.
Häufige Fragen
Zählt Schmuck zu den Wertsachen?
Ja. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin gehören zu den versicherten Wertsachen.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Freistehende Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht müssen sie nach Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Gelten für Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschranks besondere Grenzen?
Ja. Für Bargeld und geladene Geldbeträge, für Urkunden und Wertpapiere sowie für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Gold- oder Platinsachen gilt jeweils der im Versicherungsschein genannte Betrag als Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
Sind alte Möbelstücke als Antiquitäten mitversichert?
Nein. Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, zählen zwar zu den Wertsachen, Möbelstücke sind dabei jedoch ausdrücklich ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024