Wie sich der Hausrat-Beitrag bei der Alte Oldenburger berechnet und verändert, hängt vom Preis pro Quadratmeter Wohnfläche und einer regelmäßigen Kalkulationsprüfung ab: Der Quadratmeterbetrag folgt jährlich dem Verbraucherpreisindex, während der Versicherer die Beiträge nach Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz überprüft. Bei Erhöhungen steht dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zu.
Anpassung des Beitrags pro Quadratmeter Wohnfläche
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Grundlage ist der Prozentsatz, um den sich ein bestimmter Preisindex im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgeblich ist der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI).
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Dem Versicherungsnehmer wird der neue Versicherungsbeitrag mitgeteilt.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Anpassung des Beitrages kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung ist durch Erklärung in Textform möglich.
Beitragsanpassungsklausel
- Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
- Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist neben der bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken mit den gleichen Tarifmerkmalen auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Sofern die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
- Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer oder geografischer Verfahren getrennt ermittelt. Die sich aus der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
- Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
- Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
- Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab diesem Zeitpunkt, müssen dabei aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
- Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
- Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
- Der Versicherungsnehmer hat bei einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
- Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Tarifmerkmale
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag pro Quadratmeter Wohnfläche wird jedes Jahr an einen amtlichen Preisindex angepasst und kann so steigen oder sinken. Zusätzlich darf der Versicherer die gesamte Kalkulation regelmäßig überprüfen und die Beiträge anpassen, wobei ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigen muss. Kleine Veränderungen zwischen -5 % und +5 % werden zunächst nicht umgesetzt. Bei einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer jeweils ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die jährliche Anpassung des Quadratmeterbeitrags?
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche verändert sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), genauer dem Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter. Maßgeblich ist der im September veröffentlichte Index, der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Nachkommastelle berücksichtigt.
Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Nach der jährlichen Anpassung des Quadratmeterbeitrags kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Anpassungszeitpunkt in Textform gekündigt werden. Bei einer Beitragserhöhung aus der Neukalkulation kann der Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens, ebenfalls innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.
Werden alle Beitragsänderungen aus der Neukalkulation sofort umgesetzt?
Nein. Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nächsten Überprüfung berücksichtigt. Reduzierungen unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Erhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab diesem Zeitpunkt, müssen aber nicht vollständig umgesetzt werden und können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Was sind Tarifmerkmale?
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert. Ihre Zuordnung gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind; eine Veränderung kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024