Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger bezeichnet die Selbstbeteiligung den Anteil oder Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst übernimmt, während die Entschädigungsgrenze die maximale Zahlung je Fall festlegt. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können sich je nach versicherter Gefahr und Leistung unterscheiden.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei jedem Versicherungsfall kann ein Teil der Kosten beim Versicherungsnehmer verbleiben – das ist die Selbstbeteiligung. Die Entschädigungsgrenze legt dagegen fest, wie viel der Versicherer höchstens pro Fall zahlt. Beide Werte werden individuell vereinbart und können sich je nach abgesicherter Gefahr und Leistung unterscheiden.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst tragen muss.
Wofür steht die Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigungsgrenze legt die maximale Höhe der Entschädigung fest, die je Versicherungsfall gezahlt wird.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze fest vorgegeben?
Nein, beide können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024