Zahlt man bei der Alte Oldenburger den Folgebeitrag der Hausratversicherung nicht rechtzeitig, gerät man ohne Mahnung in Verzug, sofern man die Verspätung zu vertreten hat. Der Versicherer kann Schadensersatz verlangen, in Textform mit mindestens zwei Wochen Frist mahnen und bei fortdauerndem Verzug leistungsfrei werden sowie den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn innerhalb eines Monats gezahlt wird.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das ist jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
- auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wurde die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge werden je nach vereinbarter Zahlungsweise zu bestimmten Zeitpunkten fällig und gelten als rechtzeitig, wenn die Zahlung zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt man nicht rechtzeitig und hat dies zu vertreten, kommt man ohne Mahnung in Verzug, und der Versicherer kann Schadensersatz fordern. Nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist kann der Versicherer bei fortbestehendem Verzug leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Zahlt man innerhalb eines Monats, wird die Kündigung unwirksam, die Leistungsfreiheit bleibt aber bis zur Zahlung bestehen.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Folgebeitrag als rechtzeitig gezahlt?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Die Fälligkeit richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsweise – etwa zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Wie lang muss die Frist in einer Mahnung mindestens sein?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail, und auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Was passiert, wenn nach der Kündigung doch noch gezahlt wird?
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt die Frist von einem Monat ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Wann wird der Versicherer nach einer Mahnung leistungsfrei?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024