Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger beginnt der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Wichtig dabei: Der pünktliche Start hängt davon ab, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung greifen gesonderte Regelungen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Hausratversicherung startet an dem Tag, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist jedoch, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht bezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen, die den Beginn des Versicherungsschutzes beeinflussen können.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich mit meiner Hausratversicherung geschützt?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Gibt es Voraussetzungen für den pünktlichen Beginn des Versicherungsschutzes?
Ja, der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
In diesem Fall greifen die gesonderten Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024