Wer nach einem Einbruch, Wasser- oder Gasschaden mit zusätzlichen Kosten konfrontiert ist, findet in der Hausratversicherung der Alte Oldenburger mehrere erweiterte Kostenerstattungen: bis zu 500 EUR für Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl, Mehrkosten durch Preissteigerungen, bis zu 500 EUR für Wasser- und Gasverlust, bis zu 2.000 EUR Rückreisekosten aus dem Urlaub, bis zu 1.000 EUR Umzugskosten, bis zu 1.000 EUR Datenrettung, bis zu 500 EUR Haustierbetreuung sowie Schlossänderungen an Gemeinschaftstüren.
Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl
Erstattet werden die Kosten, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden entstehen.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Mehrkosten infolge Preissteigerung
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten, die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen.
Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Wasser- und Gasverlust
Der Versicherer ersetzt die Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Versicherungsfalles entsteht und den das Wasser- oder Gasversorgungsunternehmen in Rechnung stellt.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Rückreisekosten vom Urlaub / von der Dienstreise
Der Versicherer ersetzt Reisemehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen und höchstens 6 Wochen.
Reisemehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Umzugskosten
Der Versicherer ersetzt auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Datenrettungskosten
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Entschädigungsgrenzen: Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Kosten für Haustierbetreuung nach Versicherungsfall
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Wohnung wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren
Versichert sind auch Kosten für Schlossänderungen sowie Schlüssel an Gemeinschaftstüren auf dem Versicherungsgrundstück.
Was bedeutet das konkret?
Über den normalen Schutz hinaus werden bei diesen Erweiterungen zusätzliche Kosten übernommen, die als Folge eines Versicherungsfalls entstehen. Dazu zählen unter anderem missbräuchliche Telefonkosten nach einem Einbruch, Mehrkosten durch Preissteigerungen, erhöhte Wasser- und Gasverbräuche, Rückreisekosten aus dem Urlaub, Umzugskosten, die Rettung privater Daten, die Betreuung von Haustieren sowie Schlossänderungen an Gemeinschaftstüren. Für die einzelnen Leistungen gelten jeweils feste Höchstbeträge und bestimmte Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei missbräuchlicher Telefonnutzung nach einem Einbruch erstattet?
Die Kosten durch missbräuchliche Telefonnutzung (Festnetz und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahl werden bis zu 500 EUR erstattet. Auf Verlangen ist ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Wann werden Rückreisekosten aus dem Urlaub übernommen?
Reisemehrkosten werden übernommen, wenn der Versicherungsnehmer eine Urlaubs- oder Dienstreise wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist. Erheblich ist der Fall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit notwendig macht. Der Versicherungsschutz besteht bis zu 2.000 EUR.
Werden auch Kosten für die Rettung meiner privaten Daten übernommen?
Ja, die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung ausschließlich privat genutzter Daten und Programme werden bis zu 1.000 EUR ersetzt, wenn sie durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger verloren gingen. Nicht ersetzt werden unter anderem Raubkopien, auf Rücksicherungs- oder Installationsmedien vorgehaltene Daten sowie die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Was passiert mit meinen Haustieren, wenn die Wohnung nach einem Schaden nicht nutzbar ist?
Der Versicherer übernimmt bis zu 500 EUR für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung, bis die Wohnung wieder benutzbar oder eine Haltung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024