Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung schützt die Außenversicherung versicherte Sachen weltweit auch außerhalb des eigentlichen Versicherungsorts, solange sie dem Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gehören und sich nur vorübergehend – bis zu 12 Monate – dort befinden. Während Ausbildung, Wehr- oder Freiwilligendienst gilt der Schutz unabhängig von der Dauer, solange kein eigener Hausstand gegründet wird; für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten Besonderheiten, und die Entschädigung ist auf 50.000 EUR begrenzt.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erweitert den Schutz auf versicherte Sachen, die sich vorübergehend – also bis zu 12 Monate – außerhalb des Versicherungsorts befinden, und das weltweit. Voraussetzung ist, dass die Sachen dem Versicherungsnehmer oder Personen in seiner häuslichen Gemeinschaft gehören oder von ihnen genutzt werden. Während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst oder gesetzlichem Freiwilligendienst gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt, solange kein eigener Hausstand entsteht. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten besondere Bedingungen, und insgesamt ist die Entschädigung auf 50.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Wie lange dürfen Gegenstände außerhalb der Wohnung sein, damit die Außenversicherung greift?
Die Sachen dürfen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Gilt der Schutz auch während einer Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes?
Ja. Während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Sind bei Raub auch nachträglich herbeigeschaffte Sachen versichert?
Nein. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert. Bei angedrohter Gewalttat muss diese außerdem an Ort und Stelle verübt werden sollen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung der Außenversicherung?
Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt. Zusätzlich gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024