Wer bei der Alten Oldenburger seine Alte Oldenburger Hausratversicherung per Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay bezahlt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Klappt der Einzug ohne Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Bei selbst verschuldeten fehlgeschlagenen Einzügen darf der Versicherer das Zahlungsmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrags über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder einem Zahlungsdienstleister eingezogen wird, muss zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto sein. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, sofern man nach einer Aufforderung des Versicherers in Textform unverzüglich zahlt. Liegt das Scheitern dagegen am Versicherungsnehmer selbst, darf der Versicherer das Zahlungsmandat kündigen; künftige Beiträge sind dann selbst zu überweisen, und Bearbeitungsgebühren können in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen
Worauf muss ich beim Lastschriftverfahren achten?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags müssen Sie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Diese Pflicht gilt auch, wenn Sie per Kreditkarte oder über einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zahlen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. per E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn ich wiederholt fehlgeschlagene Einzüge zu vertreten habe?
Der Versicherer darf das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung per Kreditkarte oder anderem Zahlungsdienstleister in Textform kündigen. Sie müssen dann den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln.
Kann mir der Versicherer Gebühren für gescheiterte Einzüge berechnen?
Ja. Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute, der Kreditkartengeber oder ein sonstiger Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erheben, können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024