Wenn bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung unklar ist, ob ein Sachschaden noch in die Vorversicherung oder bereits in den aktuellen Vertrag fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht allein wegen fehlenden Zuständigkeitsnachweises abgelehnt. Lässt sich mit dem Vorversicherer keine Einigung erzielen, tritt der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen in Vorleistung, während bei klar feststellbarem Schadenzeitpunkt der Versicherer zahlt, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen des mit ihm vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Das gilt, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Voraussetzung ist:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer ab.
Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nicht sofort klar ist, ob ein Schaden noch zur alten oder schon zur neuen Versicherung gehört, wird die Bearbeitung nicht einfach abgelehnt. Können sich beide Versicherer nicht auf die Zuständigkeit einigen, zahlt der Versicherer zunächst selbst, sofern die Leistung auch bei fortbestehender Vorversicherung erbracht worden wäre. Dafür muss der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung mithelfen und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer abtreten. Lässt sich der Schadenzeitpunkt eindeutig feststellen, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragszeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn nicht klar ist, ob mein Schaden noch zur Vorversicherung gehört?
Ist bei der Schadenmeldung unklar, ob der Sachschaden in die Gültigkeit dieser Versicherung oder in die unmittelbar davor bestandene Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Wer zahlt, wenn sich die beiden Versicherer nicht über die Zuständigkeit einigen können?
In diesem Fall tritt der Versicherer im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung – sofern und soweit die Leistung auch bei einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen muss ich als Versicherungsnehmer für die Vorleistung erfüllen?
Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtreten.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadens eindeutig feststellbar ist?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024