Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung sind Sturm- und Hagelschäden an versicherten Sachen auch dann gedeckt, wenn sie sich außerhalb des Gebäudes befinden – vorausgesetzt, sie stehen innerhalb des Versicherungsortes. Für diese erweiterte Absicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro.
Abweichend von der Grundregelung sind Schäden durch Sturm oder Hagel an versicherten Sachen auch außerhalb des Gebäudes mitversichert. Voraussetzung ist, dass sich die Sachen innerhalb des Versicherungsortes befinden.
Diese Mitversicherung gilt bis zu einer Höhe von 10.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise sind Sturm- und Hagelschäden vor allem innerhalb des Gebäudes abgesichert. Diese Regelung erweitert den Schutz: Auch versicherte Sachen, die außerhalb des Gebäudes, aber noch innerhalb des Versicherungsortes stehen, sind bei Sturm- oder Hagelschäden mitversichert. Dafür steht ein Betrag von bis zu 10.000 EUR zur Verfügung.
Häufige Fragen
Sind Sturmschäden an Sachen außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Ja. Schäden durch Sturm oder Hagel an versicherten Sachen sind auch außerhalb des Gebäudes mitversichert, sofern sie sich innerhalb des Versicherungsortes befinden.
Bis zu welchem Betrag sind diese Schäden abgesichert?
Die Mitversicherung dieser Schäden gilt bis zu 10.000 EUR.
Welche Voraussetzung muss für den erweiterten Schutz erfüllt sein?
Die versicherten Sachen müssen sich innerhalb des Versicherungsortes befinden, auch wenn sie außerhalb des Gebäudes stehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024