Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger erweitert sich der Feuerschutz über den normalen Brandschaden hinaus: Mitversichert sind unter anderem Nutzwärmeschäden, Schäden durch Überschallknall, Rauch, Ruß und Verpuffung bis 10.000 EUR, Schäden durch Stromschwankungen an elektrischen Geräten, Fahrzeuganprall, Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen sowie Seng- und Schmorschäden mit einer Selbstbeteiligung von 100 EUR.
Nutzwärmeschäden
Erweiternd sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Das gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Überschallknall
Erweiternd sind Schäden durch Überschallknall mitversichert. Damit sind Druckstöße infolge eines Überschallfluges gemeint.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Erweiternd leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein solcher Schaden liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Schäden durch Stromschwankungen
Erweiternd sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erlangt wird. Ihre Ansprüche müssen Sie vorrangig gegen den Netzbetreiber geltend machen.
Fahrzeuganprall
Erweiternd leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn diese Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen
Erweiternd sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen mitversichert.
Seng- und Schmorschäden
Abweichend leistet der Versicherer auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Feuerschutz der Hausratversicherung wird um mehrere Zusatzfälle erweitert: Neben klassischen Brandschäden sind auch Schäden durch Nutzwärme, Überschallknall, Rauch, Ruß und Verpuffung, Stromschwankungen, Fahrzeuganprall, Kampfmittel aus beendeten Kriegen sowie Seng- und Schmorschäden erfasst. Für manche dieser Fälle gelten besondere Grenzen und Bedingungen, etwa eine Höchstentschädigung von 10.000 EUR bei Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden. Bei Stromschwankungen müssen Ansprüche zuerst gegen den Netzbetreiber gestellt werden, und für Seng- und Schmorschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 100 EUR, sofern nichts Höheres vereinbart ist.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Rauch und Ruß mitversichert und bis zu welchem Betrag?
Ja, Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert. Voraussetzung ist, dass Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Schäden durch dauernde Einwirkung sind nicht versichert.
Was gilt bei Schäden an elektrischen Geräten durch Stromschwankungen?
Solche Schäden sind mitversichert, wenn die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Eine Leistung erfolgt jedoch nur, wenn keine Entschädigung vom Netzbetreiber erlangt wird; Ansprüche müssen zuerst gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden.
Gibt es bei Seng- und Schmorschäden eine Selbstbeteiligung?
Ja. Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, trägt der Versicherungsnehmer je Schaden 100 EUR selbst. Seng- und Schmorschäden ohne Brand sind mitversichert, nicht jedoch Schäden an elektrischen Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes.
Ist ein Schaden durch ein anprallendes Fahrzeug abgedeckt?
Ja, der Versicherer leistet für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört, beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Kein Schutz besteht jedoch, wenn das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024