Zum Hausrat der Alte Oldenburger Hausratversicherung zählen alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen – dazu kommen Wertsachen und Bargeld mit besonderen Entschädigungsgrenzen, selbst beschaffte Einbaumöbel, serienmäßige Anbauküchen, private Antennenanlagen und Markisen, bestimmte Fahrzeuge und Boote, Fall- und Gleitschirme, beruflich genutzte eitsgeräte, Haustiere sowie fremdes Eigentum im Haushalt.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung – also zum Gebrauch bzw. Verbrauch – dienen.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum im Sinne der genannten Punkte, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten grundsätzlich alle privat genutzten Gegenstände Ihres Haushalts, einschließlich Wertsachen und Bargeld, für die jedoch besondere Grenzen gelten. Auch selbst bezahlte Einbaumöbel, serienmäßige Anbauküchen, private Antennen und Markisen, bestimmte Fahrzeuge und Boote, Fall- und Gleitschirme sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte zählen dazu. Ebenso versichert sind Haustiere und fremdes Eigentum in Ihrem Haushalt – nicht jedoch Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Gehören auch Wertsachen und Bargeld zum versicherten Hausrat?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Dafür gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Sind meine selbst gekauften Einbaumöbel mitversichert?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und deshalb dafür die Gefahr trägt.
Ist fremdes Eigentum in meinem Haushalt versichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Zählen beruflich genutzte Arbeitsgeräte zum Hausrat?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, gehören zum Hausrat. Handelswaren und Musterkollektionen sind davon jedoch ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024