Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) sowie durch Hagel versichert, wenn diese Naturgefahren unmittelbar auf versicherte Sachen oder das Gebäude einwirken oder Gegenstände darauf werfen. Ergänzend zählen zu den weiteren Naturgefahren unter anderem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch, während etwa Sturmflut, Trockenheit oder Schäden durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster ausgeschlossen sind.
Sturm
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde.
Lässt sich die Windstärke für den Schadenort nicht feststellen, wird ein Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn die Überflutung verursacht wurde durch:
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge
- oder einen Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge einer Ausuferung oder von Witterungsniederschlägen.
Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn der Rückstau verursacht wurde durch:
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
- oder Witterungsniederschläge.
Erdbeben
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Lawinen
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
Vulkanausbruch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, solche sind im Folgenden genannt – Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Als Sturm gilt Wind ab Stärke 8 der Beaufortskala, also mindestens 62 km/h; Hagel bedeutet Eiskörner als Niederschlag. Versichert sind Schäden, wenn Sturm oder Hagel direkt auf versicherte Sachen oder das Gebäude einwirken oder Gegenstände darauf schleudern. Zu den weiteren Naturgefahren zählen unter anderem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Nicht versichert sind dagegen beispielsweise Sturmflut, Trockenheit sowie Schäden durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Türen.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm als versichert?
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, also mindestens 62 km pro Stunde. Ist die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar, wird ein Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer entsprechende Schäden in der Umgebung oder den einwandfreien Zustand des Gebäudes nachweist.
Welche weiteren Naturgefahren neben Sturm und Hagel sind erfasst?
Erfasst sind als weitere Elementargefahren die Überschwemmung, der Rückstau, das Erdbeben, die Erdsenkung, der Erdrutsch, der Schneedruck, Lawinen sowie der Vulkanausbruch.
Sind Schäden durch Regen ersetzt, der durch ein offenes Fenster eindringt?
Nein. Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind auch Gegenstände außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Grundsätzlich nicht: Schäden an Sachen außerhalb von Gebäuden sind nicht versichert. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024