Wann die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung bei Feuer und verwandten Gefahren zahlt, richtet sich nach klaren Begriffsbestimmungen: Brand ist ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd, das sich aus eigener Kraft ausbreitet, Blitzschlag der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Auch Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs samt Teilen und Ladung sind erfasst. Nicht versichert sind dagegen Erdbebenschäden, Sengschäden ohne vorherige versicherte Gefahr und bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und Schaltorganen.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr im Sinne des Brandes verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses im Sinne des Brandes sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, was unter Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie dem Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs zu verstehen ist. Ein Brand ist ein sich aus eigener Kraft ausbreitendes Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd; auch bestimmte Überspannungs- oder Kurzschlussschäden gelten als Blitzschlag, wenn ein Einschlag nachweisbar ist. Nicht abgedeckt sind unter anderem Erdbebenschäden, Sengschäden und bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren oder elektrischen Schaltern – allerdings mit Rückausnahmen, wenn diese Schäden Folge eines Brandes sind.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Überspannungsschäden nach einem Blitz mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können als Blitzschlagschäden gelten, wenn auf dem Grundstück des Versicherungsorts ein Blitzeinschlag zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Zusätzlich gilt Überspannung durch Blitz als eigener Schaden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität.
Sind Erdbebenschäden abgedeckt?
Nein, Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Wann sind Sengschäden trotz Ausschluss versichert?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn sie durch eine versicherte Gefahr im Sinne des Brandes verursacht wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024