Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger zählt zum Leitungswasser auch Wasser, das bestimmungswidrig aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder aus innerhalb des Gebäudes verlegten Regenfallrohren austritt. Zusätzlich sind Bruchschäden an Armaturen auch außerhalb von Frostschäden bis zu 500 EUR mitversichert, wobei bereits defekte oder rein gewerblich genutzte Armaturen ausgeschlossen bleiben.
Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen ausgetreten ist.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig aus Regenfallrohren ausgetreten ist, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind.
Sonstige Bruchschäden an Armaturen
Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Ausgeschlossen sind:
- Schäden an bereits defekten Armaturen, zum Beispiel tropfenden Armaturen.
- Schäden an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Leitungswasserschutz wird hier auf weitere Wasserquellen ausgedehnt: Auch Wasser, das ungewollt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder aus innerhalb des Gebäudes verlegten Regenfallrohren austritt, gilt als Leitungswasser. Zusätzlich sind Bruchschäden an Armaturen auch dann versichert, wenn kein Frost die Ursache ist. Ausgenommen bleiben jedoch bereits defekte Armaturen und solche, die nur gewerblich genutzt werden, wobei die Leistung auf 500 EUR begrenzt ist.
Häufige Fragen
Ist auslaufendes Wasser aus einem Zimmerbrunnen mitversichert?
Ja. Wasser, das bestimmungswidrig aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen austritt, gilt als Leitungswasser und ist damit mitversichert.
Gilt Wasser aus Regenfallrohren als Leitungswasser?
Ja, sofern die Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes verlegt sind und das Wasser bestimmungswidrig austritt.
Sind Bruchschäden an Armaturen nur bei Frost versichert?
Nein. Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Bis zu welchem Betrag sind sonstige Bruchschäden an Armaturen versichert?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR. Ausgeschlossen sind Schäden an bereits defekten Armaturen sowie an ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzten Armaturen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024