Beim Hausratschutz der Alte Oldenburger sind Fahrräder, Fahrradanhänger, Pedelecs und E-Bikes gegen Diebstahl mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist – vorausgesetzt, das abgestellte Rad ist mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert und der Diebstahl wird unverzüglich der Polizei gemeldet. Zusätzlich wird auch für Sachen entschädigt, die durch das Aufbrechen verschlossener Fahrzeuge entwendet oder beschädigt werden.
Diebstahlschäden an Fahrrädern und Fahrradanhängern sind mitversichert, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
- Der Versicherungsschutz für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl. Pedelecs sowie E-Bikes sind Fahrrädern gleichgestellt, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
- Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (zum Beispiel sogenannte „Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
- Für Sachen, die mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger lose verbunden sind und regelmäßig ihrem Gebrauch dienen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem versicherten Fahrrad und/oder Fahrradanhänger abhandengekommen sind.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummern der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt er diese Bestimmung, kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzugeben und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten zur Sicherung durch ein Fahrradschloss, zur Aufbewahrung der Unterlagen oder zur Anzeige und zum Nachweis, so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
- Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, wenn sie durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen oder Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Wohnwagen sind davon ausgenommen.
- Für Wertsachen wird keine Entschädigung geleistet.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es vereinbart ist, sind gestohlene Fahrräder, Fahrradanhänger sowie Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht über den Hausrat mitversichert. Dafür muss ein abgestelltes Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss gesichert und ein Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden; außerdem sollten Herstellerangaben und Rahmennummer dokumentiert sein. Zusätzlich ersetzt der Versicherer Sachen, die durch Aufbrechen verschlossener Fahrzeuge wie Pkw, Wohnmobile, Dachboxen oder Anhänger gestohlen oder beschädigt werden – bis zu 2.500 EUR, jedoch nicht bei Wertsachen und nicht bei Wohnwagen.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs gegen Diebstahl mitversichert?
Ja, Pedelecs und E-Bikes sind den Fahrrädern gleichgestellt und mitversichert, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht und der Diebstahlschutz vereinbart sowie im Versicherungsschein ausgewiesen ist.
Reicht ein fest verbautes Rahmenschloss zur Absicherung des Fahrrads?
Nein. Das Fahrrad muss durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert werden, wenn es nicht zur Fortbewegung eingesetzt wird. Dauerhaft mit dem Fahrrad verbundene Einrichtungen wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Bis zu welchem Betrag ist Diebstahl aus dem Auto abgedeckt?
Für Sachen, die durch Aufbrechen verschlossener Pkw, Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet oder beschädigt werden, besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.500 EUR. Wohnwagen und Wertsachen sind ausgenommen.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Zudem muss dem Versicherer nachgewiesen werden, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024