Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger können nach einem Versicherungsfall sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – möglich ist das jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Je nachdem, wer kündigt, gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab denen die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail. Sie ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester möglicher Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten den Vertrag beenden – sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer. Dieses Kündigungsrecht besteht nur bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung und muss in Textform erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort mit Zugang, kann aber auch auf einen späteren Zeitpunkt gelegt werden. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden den Hausratvertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Vertrag kündigen, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann ist die Kündigung nach einem Versicherungsfall möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung mit Zugang beim Versicherer wirksam; er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens das Ende der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024