Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung sind neben den Standardgefahren auch besondere Risiken abgesichert: Wer Gefrier- und Kühlgut verliert, weil der Strom unvorhersehbar ausfällt oder das Gerät technisch versagt, erhält bis zu 3.000 EUR ersetzt. Ebenso gedeckt sind Schäden durch radioaktive Isotope, durch Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Schäden an legal geladener Musik und Videos sowie Vermögensschäden durch Online-Banking-Betrug (Phishing) beim privaten Banking.
Gefrier- und Kühlgut
Der Versicherer leistet in Erweiterung Ersatz für Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern. Voraussetzung ist eine unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) oder ein technisches Versagen der Geräte.
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Nicht versichert sind Schäden, die entstanden sind durch:
- angekündigte Stromabschaltungen
- Bedienungsfehler
- gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 3.000 EUR.
Radioaktive Isotope
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die infolge eines Versicherungsfalls durch radioaktive Isotope entstehen. Versichert sind insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Die radioaktiven Isotope müssen auf dem Grundstück des Versicherungsorts betriebsbedingt vorhanden sein. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Der Versicherer leistet außerdem Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen von streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmern zerstört oder beschädigt werden. Dies gilt im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Abgrenzung zur Staatshaftung
Ein Anspruch auf Entschädigung durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
In diesen Fällen erstreckt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Daten aus dem Internet
In Erweiterung sind Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos versichert, wenn sie infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens entstehen. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Der Schadenaufwand ist durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Vermögensschäden durch Online-Banking-Betrug (Phishing)
Versichert sind Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer beim privaten Online-Banking unter folgenden Voraussetzungen entstehen:
- Der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wird durch gefälschte E-Mails, Kurznachrichten oder durch sonstige über Social-Media-Dienste übermittelte Nachrichten in für ihn nicht erkennbarer Form getäuscht. Aufgrund dieser Nachrichten übermittelt er die für das Online-Banking erforderlichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Anmeldedaten, Persönliche Identifikationsdaten (PIN) oder Transaktionsnummern (TAN)) von privaten Bankkonten an unbefugte Dritte.
- Mit den gewonnenen Daten veranlassen der oder die Täter unter der Identität des Inhabers Online-Überweisungen, und die kontoführende Bank führt diese Überweisungsaufträge durch.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- oder Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming) sind nicht versichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (= Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss der Computer, der zum Online-Banking genutzt wird, mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutzsoftware ausgestattet sein, die auf dem neuesten Stand gehalten wird. Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Alternativ muss er die kontoführende Bank ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil erweitert den Hausratschutz um mehrere Sondergefahren. Dazu zählen der Verlust von Gefriergut bei Stromausfall oder Gerätedefekt bis 3.000 EUR, Schäden durch betriebsbedingt vorhandene radioaktive Isotope, Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung sowie der Verlust legal aus dem Internet geladener Musik und Videos bis 2.500 EUR. Außerdem sind Vermögensschäden durch Phishing beim privaten Online-Banking bis 2.500 EUR versichert, sofern bestimmte Sicherheits- und Mitwirkungspflichten eingehalten werden.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Versicherung, wenn nach einem Stromausfall das Gefriergut verdirbt?
Für Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern durch unvorhersehbaren Netzausfall oder technisches Versagen der Geräte leistet der Versicherer bis zu 3.000 EUR. Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Sind Schäden am Gefriergut immer gedeckt?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen, durch Bedienungsfehler sowie durch gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß.
Was ist beim Schutz gegen Online-Banking-Betrug (Phishing) versichert und was nicht?
Versichert sind Vermögensschäden beim privaten Online-Banking, wenn der Versicherungsnehmer oder eine im Haushalt lebende Person durch gefälschte Nachrichten getäuscht wird und Zugangsdaten an Unbefugte übermittelt, die daraufhin Überweisungen veranlassen. Nicht versichert sind andere Methoden wie Pharming, Folgeschäden wie Zinseinbußen oder Rechtsverfolgungskosten sowie Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Welche Voraussetzungen muss ich beim Phishing-Schutz erfüllen?
Vor dem Schadenfall muss der zum Online-Banking genutzte Computer mit einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen und einer aktuellen Virenschutzsoftware ausgestattet sein; die Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren. Nach dem Schadenfall muss der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung mitwirken und Auskünfte erteilen oder die Bank dazu ermächtigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten kann der Versicherer kündigen oder ganz bzw. teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024