Bei zerstörten oder verlorenen Wertpapieren und Urkunden muss der Versicherungsnehmer der Alte Oldenburger in der Hausratversicherung selbst tätig werden und seine Rechte wahren – etwa durch ein unverzügliches Aufgebotsverfahren oder das Sperren von Sparbüchern. Wer diese besondere Obliegenheit verletzt, riskiert, dass der Versicherer ganz oder teilweise nicht leisten muss.
Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Sind Wertpapiere oder sonstige Urkunden zerstört worden oder abhanden gekommen, muss der Versicherungsnehmer etwaige Rechte wahren.
Dazu gehört zum Beispiel:
- Für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden muss er unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten.
- Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden muss er unverzüglich sperren lassen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Dies gilt unter den dafür festgelegten Voraussetzungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wertpapiere oder Urkunden zerstört werden oder verloren gehen, reicht es nicht, nur den Schaden zu melden. Der Versicherungsnehmer muss selbst aktiv werden und seine Rechte sichern – etwa durch ein Aufgebotsverfahren oder das Sperrenlassen von Sparbüchern und ähnlichen Urkunden. Kümmert er sich nicht darum, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn meine Wertpapiere oder Urkunden verloren gehen oder zerstört werden?
Sie müssen etwaige Rechte wahren. Bei aufgebotsfähigen Wertpapieren und Urkunden ist unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten, und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden sind unverzüglich sperren zu lassen.
Wie schnell muss ich nach dem Verlust reagieren?
Die erforderlichen Maßnahmen – etwa das Einleiten des Aufgebotsverfahrens oder das Sperren von Sparbüchern und sperrfähigen Urkunden – müssen unverzüglich erfolgen.
Was passiert, wenn ich diese Pflicht nicht erfülle?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024