Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger bildet der Neuwert die Grundlage für die Entschädigung – also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Der Hausrat ist bis zur im Versicherungsschein genannten Höchstentschädigungssumme abgesichert. Zusätzlich gilt ein Unterversicherungsverzicht, wenn die vereinbarte Wohnfläche stimmt und kein weiterer Vertrag ohne diesen Verzicht besteht.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Höchstentschädigungssumme
Ihr Hausrat ist in vorhandener Höhe versichert, jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungssumme.
Die Höchstentschädigungssumme gemäß Versicherungsschein stellt den maximal möglichen Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall dar.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug.
Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
- Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung, gilt:
- Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort.
- In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden.
- Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Kündigung
Entspricht im Versicherungsfall die Wohnfläche nicht der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, können Versicherungsnehmer und Versicherer den Vertrag kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Grundlage für die Entschädigung ist in der Regel der Neuwert – also der Betrag, um gleichwertige Sachen neuwertig wiederzubeschaffen; bei nicht mehr nutzbaren Sachen zählt der Verkaufswert. Der Hausrat ist bis zur im Versicherungsschein genannten Höchstentschädigungssumme abgesichert. Mit dem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung, sofern die vereinbarte Wohnfläche stimmt und kein weiterer Vertrag ohne diesen Verzicht besteht. Bei einem Umzug in eine größere Wohnung bleibt der Verzicht bis zu zwei Monate erhalten, danach muss der Vertrag angepasst werden.
Häufige Fragen
Nach welchem Wert wird der Hausrat ersetzt?
Grundlage ist der Neuwert – also der Betrag, der nötig ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungswert für gleichartige Sachen, und für Dinge, die im Haushalt nicht mehr zu gebrauchen sind, der gemeine Wert (der Verkaufswert).
Was bedeutet der Unterversicherungsverzicht konkret?
Der Versicherer verzichtet im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung. Dadurch wird bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug vorgenommen.
Welche Voraussetzungen müssen für den Unterversicherungsverzicht erfüllt sein?
Die Wohnfläche muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Fläche entsprechen, und es darf kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort bestehen.
Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht bei einem Umzug in eine größere Wohnung?
Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Quadratmeterzahl angepasst werden; erfolgt bis zum Ablauf der Frist keine Anpassung, entfällt der Verzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024