Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger gilt als Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – dazu zählen private Wohnräume, Loggien, Balkone und unmittelbar anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf dem Grundstück, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller sowie privat genutzte Garagen in der Nähe.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
Diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
Zur Wohnung gehören außerdem Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Auch hier steht der Nutzung durch den Versicherungsnehmer eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ferner gehören dazu gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Zur Wohnung gehören zudem privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein genannte Wohnung samt den privat genutzten Wohnräumen. Dazu zählen auch Loggien, Balkone und direkt anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück. Ebenso gehören gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller sowie privat genutzte Garagen in der Nähe dazu. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen nicht dazu – außer ein Arbeitszimmer, das nur über die Wohnung erreichbar ist.
Häufige Fragen
Was gilt bei der Hausratversicherung als Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung, also die ausschließlich privat genutzten Wohnflächen des Gebäudes, die eine selbständige Lebensführung ermöglichen.
Sind Balkon, Terrasse und Garage mitversichert?
Ja, dazu gehören Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen auf dem Grundstück. Privat genutzte Garagen gehören auch dazu, soweit sie sich in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Gehört ein Arbeitszimmer zum Versicherungsort?
Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind jedoch Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – also ein Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung.
Zählt ein gemeinschaftlicher Kellerraum mit dazu?
Ja, gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (etwa Fahrradkeller oder Waschkeller), gehören dazu, sofern sie sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024