Beim Hausratschutz der Alte Oldenburger für den Hausrat zählen bestimmte Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat: etwa Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie Gegenstände, die bereits durch einen gesonderten Vertrag abgesichert sind. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nur unter besonderer Vereinbarung geschützt.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, sofern sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Sachen, die vom Gebäudeeigentümer eingebracht wurden oder in sein Eigentum übergegangen sind und für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen später durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch diese Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht, ebenso Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von einer Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers. Ausnahme: Dieser Hausrat wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind, zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind, sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt zählt auf, welche Sachen ausdrücklich nicht als Hausrat gelten und damit nicht über die Hausratversicherung geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Fahrzeuge zu Land, Wasser und Luft samt Teilen sowie der Hausrat von Mietern und Untermietern. Auch Gegenstände mit einem eigenen Versicherungsvertrag und elektronisch gespeicherte Daten fallen grundsätzlich nicht darunter. Für die Wiederherstellung privater Daten braucht es eine zusätzliche Vereinbarung.
Häufige Fragen
Sind Autos und Anhänger über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht. Auch deren Teile und Zubehör sind nicht versichert, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
Ist der Hausrat eines Untermieters in meiner Wohnung mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers ist ausgenommen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer diesen Hausrat den Personen überlassen hat.
Sind meine elektronisch gespeicherten Daten und Programme abgesichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung ausschließlich privat genutzter Daten und Programme sind nur dann versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart ist.
Was gilt für Schmuck oder Kunstgegenstände mit eigenem Versicherungsvertrag?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen – gehören nicht zum Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024