Wer als Versicherungsnehmer der Alte Oldenburger in der Hausratversicherung eine Klage aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erheben will, findet hier, welches Gericht örtlich zuständig ist: nämlich das am Sitz des Versicherers oder an seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung. Damit ist klar geregelt, an welchem Ort solche Klagen anhängig gemacht werden können.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die sich gegen den Versicherer richten, richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist das Gericht der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Möchte ein Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag heraus gegen den Versicherer klagen, entscheidet über die örtliche Zuständigkeit der Sitz des Versicherers. Statt am Sitz kann die Klage auch am Ort der Niederlassung erhoben werden, die für den betreffenden Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klagen möchte?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder am Ort der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Gibt es bei Klagen gegen den Versicherer mehr als eine mögliche Zuständigkeit?
Ja. Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich entweder nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Worum geht es bei dieser Regelung?
Sie legt fest, welches Gericht örtlich zuständig ist, wenn Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024