Wer bei der Alten Oldenburger eine Alte Oldenburger Hausratversicherung abschließt, kann Erklärungen zum Vertrag, zu Anzeigepflichten oder zur Beendigung wirksam gegenüber dem Versicherungsvertreter abgeben, denn dieser gilt als bevollmächtigt, solche Erklärungen entgegenzunehmen. Der Vertreter darf zudem Versicherungsscheine übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss geleistet werden.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen entgegenzunehmen, die der Versicherungsnehmer abgibt. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, dem Versicherungsnehmer die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers verschiedene Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen – etwa zu Abschluss, Widerruf, Beendigung oder zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und deren Nachträge übermitteln sowie Zahlungen annehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss eines Vertrages zusammenhängen. Ist diese Zahlungsvollmacht beschränkt, gilt die Beschränkung gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kündigung wirksam beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, der Vertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags geleistet werden.
Gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht auch für mich?
Eine solche Beschränkung müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie sie bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024