Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger können die Beiträge je nach Vereinbarung laufend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden. Die Versicherungsperiode beträgt grundsätzlich ein Jahr, selbst wenn der Vertrag über einen längeren Zeitraum läuft; bei kürzerer Vertragsdauer entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich
- laufende Zahlungen vierteljährlich
- laufende Zahlungen halbjährlich
- laufende Zahlungen jährlich
- als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können festlegen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag im Voraus zahlen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder auf einmal. Die Versicherungsperiode umfasst in der Regel ein Jahr, auch wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Nur wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist, gilt diese kürzere Dauer auch als Versicherungsperiode.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, ebenso ein Einmalbeitrag. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024