Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger erweitert die Außenversicherung den Schutz über die eigene Wohnung hinaus: Sie gilt für eine vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus, für privat genutzte Garagen am Wohnort, für Wertsachen im Bankschließfach bis 40.000 Euro sowie für Sportausrüstung außer Haus bis 2.000 Euro. Zusätzlich sind ausziehende Kinder bei der ersten eigenen Haushaltsgründung für zwölf Monate beitragsfrei mitversichert.
Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt in Erweiterung auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort. Voraussetzung ist, dass die Quadratmeterwohnfläche in der Gesamtwohnfläche berücksichtigt ist.
Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters verlangt werden kann.
Garagen am Wohnort
In Erweiterung werden auch privat genutzte Garagen dem Versicherungsort hinzugerechnet. Das gilt, soweit sich diese am Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer direkt angrenzenden Gemeinde des Versicherungsnehmers befinden.
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
- In Erweiterung besteht Versicherungsschutz für die Sachen, die sich dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstitutes befinden.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 40.000 EUR.
- Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Sportausrüstung außer Haus
- In Abänderung gilt die Sportausrüstung weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Versichert ist die Sportausrüstung, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person steht oder die deren Gebrauch dient.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Haushaltsgründung für Kinder
Gründen die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Kinder bei Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung erstmalig einen eigenen Hausstand, gewähren wir für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten seit dem Beginn dieses Umzuges kostenfrei Versicherungsschutz. Dieser gilt im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung für versicherte Sachen am Ort des eigenen neuen Hausstands des Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz reicht über die eigene Wohnung hinaus: Eine vermietete Einliegerwohnung, private Garagen in der Nähe, Wertsachen im Bankschließfach und Sportausrüstung außerhalb der Wohnung sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Für Wertsachen im Schließfach gilt eine Grenze von 40.000 Euro, für Sportausrüstung außer Haus 2.000 Euro. Ziehen Kinder erstmals in einen eigenen Haushalt, sind sie dort für zwölf Monate beitragsfrei im Rahmen der bestehenden Versicherung geschützt. Besteht für einen Schaden eine andere Versicherung, geht diese vor.
Häufige Fragen
Ist eine vermietete Einliegerwohnung im eigenen Haus mitversichert?
Ja, bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus gilt auch die vermietete Einliegerwohnung als Versicherungsort, sofern ihre Wohnfläche in der Gesamtwohnfläche berücksichtigt ist. Eine Entschädigung erfolgt aber nur, wenn sie nicht über eine bestehende Hausratversicherung des Mieters oder Untermieters verlangt werden kann.
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen im Bankschließfach abgesichert?
Für dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstituts befindliche Sachen besteht Versicherungsschutz bis zu 40.000 Euro. Keine Entschädigung wird geleistet, soweit ein anderer Versicherungsvertrag für den Schaden leistet.
Ist Sportausrüstung auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja, Sportausrüstung des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ist weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet – bis zu einem Betrag von 2.000 Euro.
Wie lange sind ausgezogene Kinder in ihrem neuen Haushalt mitversichert?
Gründen mitversicherte Kinder beim Auszug erstmals einen eigenen Hausstand, besteht für 12 Monate ab Beginn des Umzuges kostenfreier Versicherungsschutz am neuen Wohnort – im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024