Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung sind Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist – dazu zählen Gebäudeverglasungen wie Fenster, Türen und Wintergärten ebenso wie Mobiliarverglasungen, Glasscheiben von Bildern und Schränken, Aquarien, künstlerisch bearbeitete Gläser sowie Glaskeramikkochfelder. Der Text nennt zudem, welche Sachen und Schäden ausgeschlossen sind und dass der Versicherer bei Bruch für Naturalersatz sowie für Notverschalungen aufkommt.
Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort sind mitversichert, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
Versichert sind
- Gebäudeverglasungen: fertig eingesetzte oder montierte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren (nicht Photovoltaikanlagen), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine sowie Profilbaugläser
- Mobiliarverglasungen: Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glas- und Kunststoffplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen
- Aquarien und Terrarien aus Glas
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt
- Glaskeramikkochfelder inklusive deren Elektrik und Elektronik
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum)
- Photovoltaik- und Solarmodule
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden durch
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen
Der Versicherer ersetzt auch die Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Glasbruchdeckung vereinbart ist, sind zerbrochene Verglasungen am Versicherungsort mitversichert – etwa Fenster, Türen, Spiegel, Glasplatten, Aquarien oder Glaskeramikkochfelder. Bestimmte Dinge und Schadenarten sind jedoch ausgenommen, zum Beispiel Photovoltaikmodule, Hohlgläser oder bloße Kratzer und Absplitterungen. Im Schadenfall übernimmt der Versicherer neben dem Ersatz auch die Kosten für ein vorläufiges Verschließen der Öffnungen und ersetzt kaputte Sachen grundsätzlich durch gleichwertige neue.
Häufige Fragen
Ist Glasbruch automatisch in der Hausratversicherung enthalten?
Nein. Schäden durch Glasbruch sind nur mitversichert, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
Sind auch Spiegel und Glasplatten von Möbeln abgedeckt?
Ja. Zu den Mobiliarverglasungen zählen unter anderem Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Glas- und Kunststoffplatten.
Zahlt die Versicherung bei Kratzern oder abgesplitterten Kanten am Glas?
Nein. Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Wie wird zerbrochenes Glas ersetzt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Ersatz durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz). Zusätzlich werden Kosten für Notverschalungen oder Notverglasungen übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024