Die Hausratversicherung der Alte Oldenburger übernimmt nach einem Versicherungsfall verschiedene Folgekosten, die erforderlich und tatsächlich angefallen sind – dazu zählen Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungskosten, Bewachungskosten sowie Reparaturkosten für Gebäude- und Leitungswasserschäden und provisorische Schutzmaßnahmen. Für einzelne Kostenarten gelten feste Höchstdauern und tägliche Grenzen, etwa bis zu 150 EUR pro Tag für die Hotelunterbringung über längstens 365 Tage.
Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Definition und Umfang der Kosten
Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu gehören auch Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt.
Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 200 Tagen.
Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 48 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden übernimmt die Versicherung nicht nur den Schaden an den Sachen selbst, sondern auch verschiedene Folgekosten, sofern sie wirklich nötig und angefallen sind. Dazu zählen zum Beispiel das Aufräumen, eine Hotelunterbringung bei unbewohnbarer Wohnung, das Einlagern von Hausrat, das Ändern von Schlössern bei verlorenen Schlüsseln oder das Bewachen der Sachen. Für einige dieser Kosten gelten feste zeitliche Höchstgrenzen und teils tägliche Betragsgrenzen. Außerdem werden bestimmte Reparaturkosten für Gebäude- und Leitungswasserschäden sowie Kosten für provisorische Schutzmaßnahmen ersetzt.
Häufige Fragen
Wie lange und bis zu welchem Betrag werden Hotelkosten übernommen?
Hotelkosten (ohne Nebenkosten wie Frühstück) werden ersetzt, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist – längstens 365 Tage und begrenzt auf 150 EUR pro Tag. Voraussetzung ist, dass die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Werden Kosten für das Ändern von Schlössern übernommen?
Ja. Schlossänderungskosten werden ersetzt, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Unter welcher Bedingung werden Reparaturkosten für Gebäudeschäden erstattet?
Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung werden ersetzt, wenn sie durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Auch Schäden durch Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Einbruch oder Raub zählen dazu.
Wie lange werden Lagerkosten für Hausrat ersetzt?
Lagerkosten werden ersetzt, bis die Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist – längstens für 200 Tage. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und auch eine Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024