Die Alte Oldenburger leistet in der Hausratversicherung für versicherte Sachen, die durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder infolge davon abhandenkommen – dazu zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Implosion sowie Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Lawinen lassen sich zusätzlich vereinbaren.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
Soweit zusätzlich vereinbart, sind auch die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) versichert:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung leistet, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder in deren Folge abhandenkommen. Standardmäßig versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Implosion, Schäden durch Luftfahrzeuge, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub und dessen Versuch, Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur dann mitversichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung standardmäßig abgedeckt?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder dessen Versuch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Sind Überschwemmung und Erdbeben automatisch mitversichert?
Nein. Diese weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit sie zusätzlich vereinbart wurden.
Wann zahlt der Versicherer für versicherte Sachen?
Der Versicherer entschädigt, wenn versicherte Sachen durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.
Ist auch der Versuch eines Einbruchs oder Raubs versichert?
Ja, versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024