Beim Hausrat der Alte Oldenburger müssen Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit dafür sorgen, dass die Wohnung ausreichend beheizt und regelmäßig kontrolliert wird – oder alternativ alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren. Diese Sicherheitsvorschriften gelten als vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Wer sie verletzt, riskiert eine Kündigung und den Verlust des Versicherungsschutzes.
Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten die folgenden Sicherheitsvorschriften:
- Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
- Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den vorausgesetzten Bedingungen Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer entweder die Wohnung ausreichend beheizen und regelmäßig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. Hält er sich nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Zusätzlich kann der Versicherer im Schadenfall ganz oder teilweise von seiner Leistungspflicht befreit sein.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit für den Versicherungsschutz beachten?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ können Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Reicht es aus, die Anlagen nur abzusperren?
Nein. Als Alternative zum Beheizen müssen alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden.
Was passiert, wenn ich diese Sicherheitsvorschriften nicht einhalte?
Bei einer Verletzung dieser Obliegenheiten ist der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Handelt es sich um freiwillige Empfehlungen oder um verpflichtende Vorgaben?
Es handelt sich um vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten, also verpflichtende Sicherheitsvorschriften.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024