Wie die Alte Oldenburger bei einem Hausratschaden die Entschädigung berechnet, hängt davon ab, ob eine Sache zerstört, abhandengekommen oder nur beschädigt ist: Bei Totalverlust wird der Versicherungswert ersetzt, bei Reparatur die Reparaturkosten verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Reste werden angerechnet, Mehrwertsteuer nur bei tatsächlichem Anfall erstattet. Zudem wird erklärt, wie eine Unterversicherung bei zu niedrig angegebener Wohnfläche die Zahlung mindert und welche Höchstgrenzen gelten.
Der Versicherer ersetzt
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzt der Versicherer den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen ersetzt der Versicherer die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Zusätzlich ersetzt er eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird jedoch höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), ersetzt der Versicherer einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Voraussetzung dafür ist, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die Höchstentschädigungssumme begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die Höchstentschädigungssumme für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 25.000 EUR ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung bei abweichender Quadratmeterzahl
Weicht die im Versicherungsschein angegebene Quadratmeterzahl für die Wohnfläche von der tatsächlichen, zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bestehenden Quadratmeterzahl nach unten ab, dann wird die Entschädigung im Verhältnis des tatsächlichen Quadratmeterwerts zum auf dem Versicherungsschein angegebenen Quadratmeterwert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit dem angegebenen Quadratmeterwert geteilt durch den tatsächlichen Quadratmeterwert
Die Erstattung von versicherten Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel im selben Verhältnis gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Hausratschaden zahlt der Versicherer bei zerstörten oder verlorenen Sachen den Versicherungswert und bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung – höchstens jedoch den Versicherungswert. Ein noch verwertbarer Rest und die Mehrwertsteuer werden nur berücksichtigt, wenn sie tatsächlich anfallen. Insgesamt gilt die Höchstentschädigungssumme pro Versicherungsfall; bestimmte Kosten auf Weisung des Versicherers werden darüber hinaus ersetzt. Ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnfläche zu klein, kürzt eine Unterversicherung die Entschädigung nach einer festen Formel.
Häufige Fragen
Was bekomme ich, wenn eine Sache komplett zerstört oder gestohlen wurde?
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzt der Versicherer den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Ein erzielbarer Verkaufspreis von Resten wird angerechnet.
Wie wird ein reparabler Schaden abgerechnet?
Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt, dazu eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung. Höchstens wird aber der Versicherungswert ersetzt, und Reste werden angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Was passiert, wenn die angegebene Wohnfläche kleiner ist als die tatsächliche?
Dann liegt eine Unterversicherung vor und die Entschädigung wird gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit dem angegebenen Quadratmeterwert geteilt durch den tatsächlichen Quadratmeterwert. Nach derselben Formel werden auch versicherte Kosten sowie Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024