Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind unter der Gefahr Leitungswasser sowohl Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser als auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen abgesichert. Als Leitungswasser gilt Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien. Zugleich werden Schäden etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Naturgefahren ausdrücklich ausgeschlossen.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten oder Aquarien
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Zur Gefahr Leitungswasser gehören zwei Arten von Schäden: Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser sowie Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen. Als Leitungswasser gilt Wasser aus der Wasserversorgung, aus Heizungs- und Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien; auch Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf zählen dazu, nicht aber Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Bruchschäden sind je nach Rohr oder Installation frostbedingt oder auch aus anderen Ursachen versichert, sofern die Teile zum Hausrat gehören und innerhalb des Gebäudes liegen. Bestimmte Schäden – etwa durch Plansch- und Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturgefahren oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden – sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Wasserquellen zählen als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, aus daran angeschlossenen Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser – ausgenommen Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind Frostschäden an Rohren und Installationen mitversichert?
Ja. Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren der Wasserversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Zusätzlich sind frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen samt Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und vergleichbaren Teilen versichert – vorausgesetzt, sie gehören zum versicherten Hausrat und liegen innerhalb des Gebäudes.
Welche Wasserschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm, durch Grundwasser, Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder Rückstau, durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sowie in der Regel durch Erdsenkung oder Erdrutsch. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und den darin befindlichen Sachen sowie Schäden am Inhalt eines Aquariums durch ausgetretenes Wasser.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Nein, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – sind nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte; Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024